ANLAGE WIEDER GEÖFFNET AB 19.05.2021
Der Zutritt zum Schießstand ist nur nach Reservierung und unter folgenden Auflagen möglich!!
3G Regel:
Genesene:
Ärztliche Bestätigung einer Infektion (jünger als 6 Monate)
Absonderungsbescheid (jünger als 6 Monate)
Nachweis Antikörpertest (jünger als 3 Monate)
Testbefreiung für Genesene nach der 1. Impfung (9 Monate)
Geimpfte:
Testbefreiung ab dem 22. Tag nach der 1. Impfung (gültig 3 Monate)
nach der 2. Impfung (weitere 6 Monate)
Für die Impfung ist ein Nachweis in jeglicher Form vorzulegen !
Getestete:
Antigentest
PCR-Test
FFP2 Maskenpflicht in der gesamten Anlage. Beim Schießen kann die Maske abgenommen werden.
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Links zum Nachlesen zur COVID Verordnung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz